Ja zu den Gegenvorschlägen der Wohninitiativen

Am 14. Juni 2026 stimmen wir über zwei Initiativen und zwei Gegenvorschläge zum Thema Wohnschutz ab. Die Wohnschutz- und die Wohnungsinitiative versprechen mehr bezahlbaren Wohnraum, setzen aber auf noch mehr staatliche Eingriffe und neue Verpflichtungen. Das löst die Wohnungsknappheit nicht, sondern verschärft sie.

Die Wohnschutz-Initiative will Gemeinden im Falle von Wohnungsmangel neue Wohnschutzmassnahmen ermöglichen wie zum Beispiel Bewilligungspflichten für Abbrüche, Umbauten und Renovationen, Beschränkungen der Begründung von Stockwerkeigentum sowie mögliche Mietzinsauflagen. Die Wohnungsinitiative will Kanton und Gemeinden stärker verpflichten, günstigen und klimafreundlichen Wohnraum zu fördern, und eine mit 500 Mio. Franken ausgestattete kantonale Wohnbaugesellschaft vorsehen, quasi eine Teilverstaatlichung.

Gegenvorschläge sind ausgereifter

Zweifellos besteht eine Wohnungsknappheit. Die Frage ist allerdings, wie wir diese angehen. Die Gegenvorschläge gehen die Wohnungsknappheit wirksam und pragmatisch an. Statt neuer Verbote und starrer Eingriffe setzen sie auf bessere Rahmenbedingungen, schnellere Verfahren und mehr Wohnungsbau. Genau das braucht der Kanton Zürich: mehr Angebote, gezielte Förderung von preisgünstigem Wohnraum und Lösungen, die Investitionen, Sanierungen und Verdichtung ermöglichen statt blockieren, wie das die Erfahrung mit ähnlich gelagerten Massnahmen in den Kantonen Baselstadt und Genf zeigt. Die FDP, aber auch der Kantons- und der Regierungsrat setzen bewusst auf Anreize und umsetzbare Massnahmen – nicht auf zusätzliche Bürokratie.

Darum: 2x Nein zur Wohnschutz- und die Wohnungsinitiative, 2x Ja zu den entsprechenden Gegenvorschlägen.

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP

(Winterthurer Zeitung vom 7.5.26)