Nicht mit dem Feuer spielen
22. Mai 2026Zur Steuerung der Zuwanderung wird in der Diskussion rund um die am 14. Juni 2026 zur Abstimmung kommende 10-Millionen-Initiative immer wieder die Zuwanderungsabgabe erwähnt. Sie wäre allerdings mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen der EU nicht vereinbar und würde nur bei Personen aus Drittstaaten greifen.
Die am 14. Juni 2026 zur Abstimmung gelangende Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» fordert die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf maximal 10 Millionen Menschen zu begrenzen. Bereits beim Überschreiten von 9,5 Mio. Menschen sollen weitreichende staatliche Massnahmen im Asyl- und Familiennachzug getroffen werden. Vorläufig Aufgenommene sollen keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht mehr erhalten. Die Initiative fordert auch, dass der Bundesrat die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln anzustreben hat. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so hat der Bundesrat sie anzurufen. Internationale Übereinkommen sind auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, sollte die 10-Millionengrenze überschritten werden. Wird der Grenzwert aufgrund der getroffenen Massnahmen nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung der 10 Mio. erreicht wird, muss auch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat die Nein-Parole beschlossen und empfiehlt, die Volksinitiative zur Ablehnung.
Zuwanderungsabgabe: keine Alternative
Im Zuge der kontroversen Diskussionen um die 10-Millionen-Initiative wird immer wieder die Steuerung der Zuwanderung über eine Abgabe ins Feld geführt. Der weitaus grösste Teil der Zuwanderung ist arbeitsmarktgesteuert und wird durch Personen aus dem EU/EFTA-Raum verursacht. Eine Abgabe wäre mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen nicht vereinbar. Bei Personen aus Drittstaaten (nicht EU oder EFTA) wäre eine Lenkungsabgabe ohne Verfassungsänderung denkbar, vorausgesetzt die Einnahmen würden vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sieht für Drittstaatsangehörige deutlich höhere Hürden für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang vor. Die Zuwanderungsabgabe hätte nur eine sehr beschränkte Wirkung.
Rückkehr zum Kontingentssystem ist abzulehnen
Auch nach Annahme der 10-Millionen-Initiative kann Zuwanderung stattfinden. Zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung könnte ein Kontingentsystem installiert werden. Kontingente bedeuten aber Bürokratie und Kampf um Arbeitskräfte zwischen Regionen und Branchen. Nicht der Bedarf des Arbeitsmarktes entscheidet, sondern die Zuteilungsbürokratie. In diesem Verteilkampf dürften KMU und weniger wertschöpfungsorientierte Branchen einen Nachteil haben. Der Arbeitskräftemangel dürfte sich genau dort verschärfen, wo heute schon Engpässe bestehen: in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft, aber auch in der Industrie.
Vorhandenes Arbeitskräftepotenzial besser nutzen
Die Bedenken der Initiantinnen und Initianten sind ernst nehmen. Ein starrer Deckel schafft aber nur Verteilkämpfe und neue Probleme. Der Ansatz muss in einer besseren Ausnutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials liegen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich in den vergangenen 15 Jahren in verschiedenen Initiativen und Programmen zur Steigerung des inländischen Arbeitskräftepotenzials engagiert, so in der tripartiten Agglomerationskonferenz (2012), in der Fachkräfteinitiative des Bundes (2014), in der Integrationsvorlehre (Invol) (2018), im Rahmen von Viamia zur Standortbestimmung für über 40-jährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2020), in der Strategie 2030 der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit dem Ziel, die regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV noch besser auf die Vermittlung vorzubereiten (2024), im Sozialpartnerdialog für Massnahmen zur besseren Integration von inländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt (2024) und aktuell im Projekt Perspecta mit dem Ziel, Personen aus dem Familiennachzug noch besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können (2025/2026). Am 22. Mai 2026 steigt die nächste Initiative für eine bessere Nutzung des Potenzials von Geflüchteten. Ausserdem ist der sgv Mitträger von focus50+ mit Fokus auf die Unterstützung von Arbeitskräften, die älter als 50 Jahre sind und hat 2025 und 2026 verschiedene Webinare durchgeführt mit dem Ziel der Informationsvermittlung, wie Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Statt starre Beschränkungen zu schaffen, braucht es pragmatische, marktwirtschaftliche Lösungsansätze, die das Gewerbe stärken und nicht mit neuen bürokratischen Regeln belasten.
Dieter Kläy, Ressortleiter
(Schweizerische Gewerbezeitung sgz vom 22.5.6)